Seit dem Ende der NRW-Sommerferien 2021 bieten wir keine Corona-Schnelltests (“Bürgertests”) mehr an. Gründe sind das Auslaufen entsprechender gesetzlicher Regeln und der organisatorische Aufwand für unsere Praxis. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zum Schutz unserer Patientinnen und Mitarbeiterinnen vor einer Coronavirusinfektion bitten wir Sie, bei Bestehen von Erkältungssymptomen ( u.a. Husten, Fieber, Gliederschmerzen) von einem Besuch in der Praxis abzusehen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen telefonisch. Das Mitbringen einer Begleitperson ist leider nur sehr eingeschränkt erlaubt.
In diesem Fall verfällt Ihr Termin. Bitte melden Sie sich über unser Anmeldeformular für einen neuen Termin an.
Bitte nur, wenn dafür gute Gründe vorliegen (z. B. ältere oder mobilitätseingeschränkte Person)
Dies Information finden Sie hier.
Gesetzlich besteht keine Impfpflicht, aber auch kein Recht zur Wahl des Impfstoffs. Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung unbedingt mit, ob Sie mit einer Impfung mit Vektorimpfstoff einverstanden sind.
Das ist leider nicht möglich. Die Praxis erfährt erst wenige Tage vor dem Impftermin, welche Impfstoffe sie erhält. Wir müssen daher verimpfen, was wir erhalten.
Dies teilen wir Ihnen bei der telefonischen Terminbestätigung mit.
Mit Vektorimpfstoffen (z. B. von Astrazeneca und Johnson&Johnson) sowie mRNA-Impfstoffen (z. B. Biontech, Moderna)
Wir richten uns nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission des Bundes (STIKO) sowie der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Hier finden Sie das für uns gültige Priorisierungsschema.
Bitte nutzen Sie ausschließlich unser Anmeldeformular. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine telefonischen Anmeldungen entgegennehmen können.
Aus Kapazitätsgründen können wir leider nur unsere eigenen Patientinnen und Patienten impfen, die durch unsere Praxis betreut werden.
Vor dem Haus befindet sich ein großer öffentlicher Parkplatz. Dort parken Sie kostenlos.
Sie können bei uns Rezepte telefonisch bestellen oder auch direkt in der Praxis nachfragen. Das Rezept wird in der Regel vom Arzt ausgehändigt um den therapeutischen Verlauf zu verfolgen.
Unsere Praxen bieten am Vormittag Terminsprechstunden und am Nachmittag terminfreie Sprechstunden an. Dank dieser Organisation ist es möglich, dass Sie häufig schon am gleichen Tag einen Termin bei uns bekommen.
Nicht alle Leistungen, die wir für sinnvoll halten, sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Damit Sie als Patient nicht auf diese Leistungen verzichten müssen, bieten wir sie als Selbstzahlerleistung gemäß der Gebürenordnung für Ärzte an. Bitte fragen Sie uns, welche Leistungen IGeL-Leistungen sind und wie hoch Ihre Kosten sein werden. Wir antworten Ihnen gerne.
Unter Phytotherapie versteht man die Kunde von der heilenden Wirkung der Pflanzen. Ihre Anwendungsgebiete liegen vor allem in leichten Erkrankungen und Befindlichkeitsstörungen wie Erkältungen, Nervösität und Unruhe, Schlafstörungen und Magen-Darm-Problemen.
Bei der Eigenbluttherapie wird aus einer Vene Blut entnommen und anschließend demselben Menschen in einen Muskel injiziert. Auf diese Weise sollen Heilprozesse aktiviert, das Immunsystem gestärkt und der Erfolg anderer Therapien unterstützt werden.
Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung dient der Vorbeugung von Tauchunfällen und sollte im Eigeninteresse eines jeden Tauchers liegen. Die Kosten liegen bei Tauchern unter 40 Jahren bei [BETRAG?] Euro. Für Taucher über 40 Jahren liegen sie bei [BETRAG?] Euro, da ab diesem Alter zusätzlich ein Belastungs-EKG notwendig ist.
Ab dem 35. Lebensjahr zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen alle zwei Jahre eine so genannte Gesundheitsuntersuchung. Sie dient der Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen die körperliche Untersuchung, die Bestimmung von Cholesterin und Blutzucker sowie eine Urinuntersuchung . Falls Ihnen dies nicht ausreichend ist und Sie eine eingehendere Untersuchung wünschen, bieten wir Ihnen ergänzende Untersuchungen als Selbstleisterzahlung (“Check-up Plus”) an.
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten Impfungen und Malariaprophylaxe für den privaten Auslandsaufenthalt. Da die Impfungen abhängig vom jeweiligen Reiseland empfohlen und erstattet werden, raten wir Ihnen, sich bei ihrer Krankenkasse individuell für Ihr Reiseziel zu informieren.
Die Grippeschutzimpfung wird empfohlen für Patienten ab dem 60. Lebensjahr, sowie chronisch Kranke unter 60 Jahre. Diese Patienten können sich auf Kosten der Krankenkassen impfen lassen.
Das Metabolic-Balance-Programm ist eine alltagstaugliche Ernährungsumstellung, welche die Gesundheit nachhaltig positiv beeinflussen kann. Oft können im Rahmen des Programms Medikamentengaben reduziert oder gar abgesetzt werden.
Die Ernährung nach dem Metabolic-Balance-Programm kann zahlreiche Beschwerden positiv und ohne Nebenwirkungen beeinflussen, zum Beispiel Diabetes, Hypertonie, Magenschmerzen, Gelenkschmerzen und Übergewicht. Das Metabolic-Balance-Programm ist eine Selbstzahlerleistung, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.
Das Metabolic-Balance-Programm bieten wir Ihnen in der Praxis von Dr. Stefan Günther an.
Die Magnetfeldtherapie dient zur sinnvollen Ergänzung einer Schmerztherapie an vielen Gelenken, insbesondere wenn es sich um lang andauernde Schmerzen über Monate handelt. Sie ist eine Selbstzahlerleistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet wird.
Magnetfeldtherapie bieten wir Ihnen in der Praxis von Dr. Stefan Günther an.
Das hängt von der Indikation bzw. Ihren Beschwerden ab. Alle gesetzlichen Krankenkassen bezahlen zehn Sitzungen pro Jahr für eine Schmerztherapie der Kniegelenke und der Lendenwirbelsäule. Alle anderen Schmerzstellen im Körper, wie zum Beispiel die Schultergelenke, die Hals- und Brustwirbelsäule, Kopfschmerzen usw., sind Selbstzahlerleistungen, für die Krankenkassen keinen Kostenersazt leisten.